AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der UNIvation Büromöbel GmbH


I. Allgemeines

1.1.Die UNIvation Büromöbel GmbH ist zu FN 2550 im Firmenbuch eingetragen. Wesentliche Gegenstände des Unternehmens sind:

  • die Erzeugung von Büromöbel
  • der Handel mit Büromöbel
  • der Handel mit Zubehörprodukten zur Büroausstattung.

Die UNIvation Büromöbel GmbH wird im Folgenden auch kurz mit „UNIvation“ oder „Auftragnehmer“ bezeichnet.

Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden im Weiteren auch als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder in Kurzform als „AGB“ bezeichnet.

1.2. Wir schließen Verträge ausschließlich auf Basis unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ab. Unsere AGB sind im Internet unter www.uebungsfirma.jku.at vollständig veröffentlicht. Diese Veröffentlichung gilt auch als Aushang im Geschäftslokal. Der Auftraggeber kann die genannte Internetseite sowohl speichern als auch wiedergeben. Unsere AGB sind auch unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigelegt.

1.3. Mit seiner Auftragserteilung / Auftragsbestätigung / Bestellung bekräftigt der Auftraggeber, unsere AGB eingesehen und vollständig akzeptiert zu haben.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht akzeptiert, auch wenn in dessen Auftragserteilung / Auftragsbestätigung darauf verwiesen wird. Wir akzeptieren diese AGB unseres Auftraggebers auch dann nicht, wenn wir ohne vorherige förmliche Zurückweisung den Auftrag ausführen. Gegnerische AGB werden generell in den Punkten abgelehnt, in denen sie diesen AGB widersprechen. In Regelungspunkten, zu denen diese AGB schweigen, gilt das dispositive Recht. Abweichungen davon in AGB des Auftraggebers werden gleichfalls nicht akzeptiert.

 

II. Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind stets freibleibend und unverbindlich. Erst durch die Bestellung des Kunden kommt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zustande.

2.2. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder eine von uns gesetzte Erfüllungshandlung (z.B. Auslieferung/Versendung der Ware) zustande.

2.3. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Ausstellungsstücken oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten etc. bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte etc.) liegen oder handelsüblich sind.

2.4. Konstruktions- oder Formänderungen, die die Verbesserung der Technik zum Inhalt haben, bleiben vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

2.5. Die Rechtswirksamkeit von Lieferverträgen tritt auch durch die Auslieferung der Ware / Übersendung der Faktura an den Käufer ein.

2.6. Weichen die von uns verfassten Auftragsgrundlagen (insbesondere Angebote / Auftragsbestätigungen) vom Inhalt dieser AGB ab, gehen die individuellen Vereinbarungen den AGB vor.

 

III. Preise / Rechnungslegung / Zahlungsbedingungen

3.1. Die in unseren Preislisten und Prospekten angeführten Preise gelten als freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), exklusive Umsatzsteuer. Unsere Preise verstehen sich durchgehend unverpackt, ab Werk und ohne Montage.

3.2. Rabatte, Skonti und sonstige Nachlässe werden nur aufgrund von individuellen Vereinbarungen gewährt. Dabei räumen wir dem Auftragsgeber maximal 3% Skonto ein. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt als Zahlungsmodalität die Begleichung der Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen.

3.3. Bei Vertragsabschluss ist grundsätzlich ab einem Bestellwert von € 3.000 eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Einkaufspeises fällig. Zahlbar prompt nach Erhalt des Anzahlungsschreiben.

3.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, insbesondere in den nachstehenden Fällen selbst im Fall der Vereinbarung von Pauschalpreisen den ihm erwachsenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen:

  • wenn es zu zeitlichen Verzögerungen in der Auftragsabwicklung kommt, die nicht ausschließlich auf Vorsatz / grobes Verschulden des Auftragnehmers zurückgehen; insbesondere bei vom Auftraggeber veranlasster Ausführung des Auftrags in vertraglich nicht vereinbarten Teillieferungen, im Fall der Rücknahme von Vertragsgegenständen aus welchem Grund immer sowie im Fall der Ausführung von Änderungswünschen des Auftraggebers;
  • wenn es zu Änderungen des Leistungsumfangs kommt.

3.5. Wir sind zur Rechnungslegung spätestens dann berechtigt, wenn unsere Lieferung bewirkt ist. In jedem Fall von Teillieferungen können Teilrechnungen gelegt werden.

3.6.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen deswegen zurückzubehalten, weil der Vertragsgegenstand mit einem Mangel behaftet ist, der den Gebrauch des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich hindert und insbesondere durch Verbesserung oder Austausch der Sache behebbar ist.

3.7.Der Auftraggeber ist im Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet, uns sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten auch der außergerichtlichen rechtsfreundlichen Vertretung zu ersetzen.

 

IV. Liefertermine sowie Durchführung von Versand, Lieferung und Montage

4.1. Enthält die Auftragsbestätigung keine anderen Angaben, so beträgt unsere Lieferfrist 6 Wochen. Die Lieferfrist beginnt mit Erhalt der gesamten Zahlung. Bei Verträgen, in denen von uns eine Anzahlung gefordert wird (ab einem Bestellwert von € 3.000 netto), beginnt die Lieferfrist mit Erhalt der Anzahlung.

4.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist eine Lieferung „ab Werk“ (EXW Produktionshalle in der Tabakfabrik, Linz, gemäß INCOTERMS® 2010) vereinbart.

4.3. Soweit der Auftraggeber dies wünscht, schließt die UNIvation GmbH zusätzlich den Transportvertrag für den Transport bis zur vom Auftraggeber angegebenen Adresse ab, wobei der Gefahren- und Kostenübergang auf den Auftraggeber bei der Bereitstellung der verladebereiten Ware in der Produktionshalle der UNIvation GmbH in der Tabakfabrik verbleibt. Die Auswahl des Transportmittels obliegt uns. Der Auftraggeber hat für entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten zur angegebenen Adresse zu sorgen.

4.4. Unsere Lieferung gilt in jedem Fall als bewirkt bei der Bereitstellung der verladebereiten Ware in der Produktionshalle der UNIvation GmbH in der Tabakfabrik, Linz.

4.5. Zusatzleistungen welche über die Auftragsbestätigung hinausgehen, werden von uns gesondert verrechnet. Kommt der Kunde mit dr Annahme einer Lieferung oder Leistung in Verzug, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten weiterverrechnet.

4.6. Sollten wir infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen sowie Verzögerungen in der Auslieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind, an der Lieferung gehindert sein, sind wir berechtigt, nach Behebung des Hindernisses zu liefern. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, entfällt die Lieferverpflichtung. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden besteht nicht.

 

V. Zahlungsverzug, Storno / Vertragsrücktritt

5.1. Zahlungen des Kunden gelten erst mit Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

5.2.Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte gesetzlich geregelten Höhe zu verrechnen. Weiters sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

5.3. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch uns erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 9.- zu bezahlen.

 

VI. Vertragsrücktritt

6.1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger wie immer gearteter Ansprüche zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag oder Teilen desselben ohne Nachfristsetzung berechtigt. Der Rücktritt wird durch unsere einseitige Erklärung rechtswirksam.

6.2. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden, die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 30% der Auftragssumme oder den Ersatz des tatsächlich entstanden Schadens zu begehren.

6.3. Tritt der Kunde – ohne berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30% der Auftragssumme oder der tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

6.4. Artikel, welche speziell für den Kunden angefertigt wurden, können nicht storniert werden.

 

VII. Gewährleistung

7.1. Mängel sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch 3 Tage ab Lieferung schriftlich bekannt zu geben. Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungspflicht sechs Monate ab Lieferung. Die schriftliche Bekanntgabe von Mängeln berechtigt aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.

7.2. Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen binnen 3 Tagen ab Lieferung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.

7.3. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung.

7.4.Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 824 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

VIII. Schadenersatz, Produkthaftung

8.1. Für unseren Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir im Höchstmaß des bei uns bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren in 5 Monaten nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

8.2. Sollte unser Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 11 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.

8.3. Bringt unser Kunde die von uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, uns hinsichtlich Ansprüche Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten.

 

IX. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

9.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren vor. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

9.2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstands ist der Kunde nicht befugt.

9.3. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

9.4. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.

 

X. Rechtswahl und Gerichtsstand, salvatorische Klausel

10.1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich das sachlich für Linz/ Austria zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

10.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

XI. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

11.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag (mit) enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

11.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

11.3. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum, der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrecht.

 

 

Bankverbindungen

Konto-Nr.:          100 044 202

BLZ:                      99000

IBAN:                    AT479900000100044202

BIC:                       ACTBATW0

 

UID-Nr.:               ATU50255058

Steuer-Nr.:          381/1991

 

Landesgericht Linz FN 081626v

Finanzamt Linz

                                                                                                       

Geschäftsführung Mag.a Manuela Amon (aktualisiert April 2014)

 

Unsere Lieferung gilt in jedem Fall als bewirkt bei der Bereitstellung der verladebereiten Ware in der Produktionshalle der UNIvation GmbH in der Tabakfabrik, Linz.